Qualitätsrichtlinien
Klimaschutzberater/innen unterstützen die antragsberechtigten Kommunen sowohl bei der Antragsstellung als auch bei der Durchführung und Begleitung des Klimaschutzkonzeptes oder von Detailkonzepten für kommunale Liegenschaften oder eines Modellkonzeptes.
Um eine größtmögliche Transparenz der Qualifikationen der Klimaschutzberater/innen zu gewährleisten wurde ein Fachthemenkatalog mit klimaschutzrelevanten Themen aufgestellt.
Durch die Entwicklung einer Klimaschutzberater-Datenbank soll Kommunen ein einfacher Kontakt zu qualifizierten Klimaschutzberater/innen ermöglich werden.
Der Eintrag in die Klimaschutzberater-Datenbank erfolgt auf Antrag der Berater/in.
Jede fachliche Qualifikation – sei es durch Studium oder Weiterbildung – wird durch das DEN e.V. geprüft. Erst dann erfolgt die Freigabe des Beraterprofiles.
Weiterhin sind Neutralität und Unabhängigkeit der Klimaschutzberater unverzichtbare Eigenschaften, die durch Unterzeichen einer Selbstverpflichtung gesichert wird.
Die Anforderungen an die Klimaschutzberater/innen wurden praxisgerecht erarbeitet und sehen neben Erstanforderungen auch die kontinuierliche Weiterbildung vor.
Die Qualitätsrichtlinien sind unterteilt in 3 Fachthemengebiete:
- Energie
- Verkehr/Mobilität
- Kommunikation
Ziel ist eine Abdeckung von mindestens 500 Klimaschutzberater/innen (bei 1.500 Kommunen mit 10.000 bis 100.000 Einwohnern).
Hier finden Sie die vollständige Fassung der Qualitätsrichtlinie.



